INTERESSENVEREIN der DIALYSEPATIENTEN und NIERENTRANSPLANTIERTEN LEIPZIG e.V.

-  gemeinnütziger Verein  -



Organspende kann Leben retten!!!

Wie ist die Organentnahme geregelt?

Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Von zwei Ärzten muss der Hirntod des Verstorbenen festgestellt sein. Es gibt auch dazu Richtlinien der Bundesärztekammer. 

Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.








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