Vereinsnachmittag - Rechtliche Grundlagen der Organspende
Am 06. März 2012 hielt Frau Rechtsanwältin Karina Woinikow, M. Mel. (Master of medicine, ethics and law) einen Vortrag über die rechtlichen Grundlagen der Organspende.
Der Begriff "Transplantation" bedeutet die Übertragung von Zellen, Geweben oder Organen auf ein anderes Individuum oder an eine andere Stelle des Körpers zu therapeutischen Zwecken. Transplantiert werden unter anderem Cornea ( Hornhaut des Auges), Gefäße, Haut, Niere, Leber, Knochenmark, Herz, Lunge, Knochen, Thymus (Organ des lymphatischen Systems von Wirbeltieren), Dünndarm, endokrine Organe wie Inselzellen oder Pankreas.
Die erste erfolgreiche Organtransplantation wurde im Jahr 1954 bei eineiigen Zwillingen in Boston (USA) durchgeführt. Weitere Meilensteine der Organtransplantation wurden ebenso geschildert. Mit Ausnahme der Nierentransplantation wurden die übrigen Organtransplantationen (Leber, Herz, Lunge, Dünndarm und Pankreas) erst mit der Entwicklung und Einführung des Immunsuppressivum Cyclosporin A ermöglicht.
Überdies erhielten die Teilnehmer einen Einblick in die Entwicklung des Transplantationsgesetzes in Deutschland, welches im Jahre 1970 begann und erst im Jahre 1997 mit dem In-Kraft-Treten des Transplantationsgesetzes (TPG) ihr vorläufiges Ende fand.
Gleichwohl wird seit dem In- Kraft-Treten des TPG immer wieder um die im TPG niedergelegte weite Zustimmungslösung debattiert, und die Aufnahme der Widerspruchslösung in das TPG favorisiert, da nur durch sie die Zahl der Organspenden erhöht werden könne.
Des Weiteren wurde erläutertet, dass nach dem TPG die Bundesärztekammer verschiedene Richtlinien für den Bereich der Transplantationsmedizin erlässt.
So hat die Bundesärztekammer die "Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes" erlassen, welche verpflichtende Entscheidungsgrundlage für den Arzt zur Feststellung des Hirntodes sind. Anhand dieser Richtlinie wurde dargestellt, wie der Hirntod festgestellt wird.